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Veröffentlicht am 6. Juni 2013

Neuer Verteilschlüssel für Finanzhilfen an die Konsumentenorganisationen

Bern, 6.6.2013 - Die Finanzhilfen des Bundes an die Konsumentenorganisationen für Aktivitäten im Sinne des Konsumenteninformationsgesetzes (KIG) werden künftig nach einem neuen, leistungsorientierten Schlüssel vergeben. Gleichzeitig wird ein degressiver Sockelbeitrag beibehalten. Dies sind die Kernpunkte der revidierten Verordnung über die Aufteilung der Finanzhilfen an die Konsumentenorganisationen, welche am 1. Juli 2013 in Kraft tritt.