Vorsorgeausgleich bei Scheidung wird verbessert
Bern, 29.5.2013 - Der Bundesrat will Mängel des Vorsorgeausgleichs bei der Scheidung beseitigen. Er hat am Mittwoch die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet. Demnach werden künftig die Vorsorgeansprüche auch dann geteilt, wenn im Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens ein Ehegatte wegen Alter oder Invalidität bereits eine Rente bezieht.