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Veröffentlicht am 10. Juni 2013

Restwassersanierungen: Zahlreiche Kantone im Rückstand

Bern, 10.6.2013 - Um die natürlichen Gewässerfunktionen zu erhalten, müssen unterhalb von Wasserentnahmen in Flüssen und Bächen ausreichende Restwassermengen gewährleistet sein. Die Kantone hatten Zeit bis 2012, diese Bestimmung des Gewässerschutzgesetzes auf Wasserentnahmen anzuwenden, die vor 1992 bewilligt worden waren. Gemäss einer Umfrage des Bundesamts für Umwelt BAFU werden die Sanierungen in 16 Kantonen voraussichtlich bis Ende 2015 abgeschlossen sein. In den übrigen Kantonen dauern die Fristen länger.