Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland (VSPA)
Bern, 3.5.2006 - Der Bundesrat hat die Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland (VSPA) verabschiedet. Diese zeigt mögliche Einsätze auf und regelt Aufgaben, Einsatzvoraussetzungen, Gesuchstellung, Auftrag, Zuständigkeiten und Berichterstattung der im Assistenzdienst im Ausland eingesetzten Formationen.