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Veröffentlicht am 27. Juni 2013

Verordnung über die Fachkommission zur Beurteilung lebenslänglich Verwahrter

Bern, 27.6.2013 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung über die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter verabschiedet. Die Fachkommission soll im ersten Quartal 2014 durch den Bundesrat eingesetzt werden können. Die Kantone werden eingeladen, dem Bund Vorschläge für geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu unterbreiten.