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Veröffentlicht am 1. Juli 2013

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet künftig das Raucherentwöhnungsmittel Champix

Bern, 1.7.2013 - Das Medikament Champix wird neu von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unter bestimmten Bedingungen vergütet. Das Bundesamt für Gesundheit hat entschieden, das Raucherentwöhnungsmittel per 1. Juli 2013 auf die Spezialitätenliste aufzunehmen.