Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 3. Juli 2013

Bundesrat heisst Unterzeichnung des neuen französisch-schweizerischen Erbschaftssteuerabkommens gut

Bern, 3.7.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung grünes Licht für die Unterzeichnung des neuen französisch-schweizerischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern gegeben. Der Entwurf wurde auf Antrag der Schweiz geändert und sieht in drei Punkten Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Fassung vor: eine Mindestansässigkeitsdauer für in Frankreich wohnhafte Erben, eine günstigere Regelung bei den Immobiliengesellschaften und einen neuen Zeitpunkt für die Erstanwendung.