Neue Verordnungen zu Dublin und Eurodac bezwecken effizientere Dublin-Verfahren
Bern, 14.8.2013 - Der Bundesrat hat heute die Übernahme der neuen Dublin III- und Eurodac-Verordnungen gutgeheissen – unter dem Vorbehalt, dass ihnen das Eidgenössische Parlament zustimmt. Die neuen Verordnungen sollen zu effizienteren Dublin-Verfahren führen und die Rückführung von Asylsuchenden in den zuständigen Staat erleichtern. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eröffnet heute das Vernehmlassungsverfahren. Dieses dauert bis zum 15. November 2013.