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Veröffentlicht am 14. August 2013

Bundesrat legt Eckwerte für die Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung fest

Bern, 14.8.2013 - Der Bundesrat hat wesentliche Eckwerte für die Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) festgelegt. Die Anlagerendite soll auf 3.5% gesenkt und neben einer generellen Teuerungsrate von 1.5% ein Sicherheitszuschlag von 30% auf die geschätzten Kosten eingeführt werden. Die Anpassung ist auf Grund der gestiegenen Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sowie der gesunkenen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten notwendig. Die Vernehmlassung zur Revision der SEFV wird voraussichtlich noch im August 2013 eröffnet. Das Inkrafttreten ist frühestens per Mitte 2014 geplant.