Berufliche Vorsorge: keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten
Bern, 15.10.2013 - Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge müssen auf den 1. Januar 2014 nicht der Teuerung angepasst werden.
Bern, 15.10.2013 - Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge müssen auf den 1. Januar 2014 nicht der Teuerung angepasst werden.