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Veröffentlicht am 15. Oktober 2013

Berufliche Vorsorge: keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten

Bern, 15.10.2013 - Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge müssen auf den 1. Januar 2014 nicht der Teuerung angepasst werden.