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Veröffentlicht am 23. Oktober 2013

Bundesrat präzisiert Anforderungen an Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Bern, 23.10.2013 - Der Bundesrat hat verschiedene kleinere Anpassungen der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV verabschiedet. Vor dem Hintergrund der letzten internationalen Lebensmittelskandale sind vor allem die angepassten Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von tierischen Lebensmitteln und Sprossen bedeutsam für den Konsumentenschutz.