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Veröffentlicht am 6. November 2013

Revidiertes Sanierungsrecht tritt am 1. Januar 2014 in Kraft

Bern, 6.11.2013 - Der Bundesrat hat heute die Teilrevision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Die neuen Bestimmungen erleichtern die Sanierung von Unternehmen.