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Veröffentlicht am 13. November 2013

Neue Fachempfehlungen zur Rechnungslegung von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge

Bern, 13.11.2013 - Der Bundesrat hat beschlossen, die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) anzupassen. Damit werden die Änderungen in der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen berücksichtigt. Die neue Fassung der seit zehn Jahren erstmals angepassten Fachempfehlungen tritt per 1. Januar 2014 in Kraft.