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Veröffentlicht am 20. November 2013

Umsetzung der Abzocker-Initiative: Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft

Bern, 20.11.2013 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Damit hat er Artikel 95 Absatz 3 der Bundesverfassung, der auf die Annahme der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" zurückgeht, zwei Monate früher als gefordert umgesetzt. Die neue Verordnung betrifft börsenkotierte Gesellschaften und Vorsorgeeinrichtungen.