Leihmutterschaft: Unbefriedigende Situation, Einsatz für internationale Lösung
Bern, 29.11.2013 - Obwohl Leihmutterschaft in der Schweiz verboten ist, gibt es hierzulande Paare, die eine Frau im Ausland beauftragen, ein Kind für sie auszutragen. Der Bundesrat geht zwar davon aus, dass die Interessen dieser Kinder mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen gewahrt werden können. Er hält die Situation in diesem Thema, das grundlegende ethischen Frage von grosser Tragweite aufwirft, aber für insgesamt unbefriedigend. Die Schweiz wird sich daher im Rahmen der Haager Konferenz für internationales Privatrecht für eine multilaterale Lösung einsetzen.