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Veröffentlicht am 29. November 2013

Gemeinsame elterliche Sorge ab 1. Juli 2014

Bern, 29.11.2013 - Die gemeinsame elterliche Sorge wird ab 1. Juli 2014 zur Regel werden. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, die neuen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf diesen Zeitpunkt in Kraft zu setzen. In einem zweiten Schritt wird er die erforderlichen Anpassungen in den Ausführungsverordnungen verabschieden.