Gemeinsame elterliche Sorge ab 1. Juli 2014
Bern, 29.11.2013 - Die gemeinsame elterliche Sorge wird ab 1. Juli 2014 zur Regel werden. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, die neuen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf diesen Zeitpunkt in Kraft zu setzen. In einem zweiten Schritt wird er die erforderlichen Anpassungen in den Ausführungsverordnungen verabschieden.