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Veröffentlicht am 29. November 2013

Längere Verjährungsfrist für schwere Vergehen

Bern, 29.11.2013 - Die Verjährungsfrist für die Verfolgung von schweren Vergehen beträgt künftig zehn Jahre. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafrechts auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.