Längere Verjährungsfrist für schwere Vergehen
Bern, 29.11.2013 - Die Verjährungsfrist für die Verfolgung von schweren Vergehen beträgt künftig zehn Jahre. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafrechts auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.