Sekretariat WEKO schliesst Vorabklärung zur Weitergabe von Währungsvorteilen bei Markenartikeln im Detailhandel ab
Bern, 5.12.2013 - Die Vorabklärung des Sekretariats der Wettbewerbskommission (Sekretariat WEKO) ergab keine genügenden Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen, die eine Weitergabe von Währungsvorteilen verhindert hätten. Deshalb stellt es die Vorabklärung ein.