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Veröffentlicht am 5. Dezember 2013

Sekretariat WEKO schliesst Vorabklärung zur Weitergabe von Währungsvorteilen bei Markenartikeln im Detailhandel ab

Bern, 5.12.2013 - Die Vorabklärung des Sekretariats der Wettbewerbskommission (Sekretariat WEKO) ergab keine genügenden Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen, die eine Weitergabe von Währungsvorteilen verhindert hätten. Deshalb stellt es die Vorabklärung ein.