Meldepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls
Bern, 13.12.2013 - Misshandelte Kinder sollen rasch und wirksam geschützt werden können. Fachpersonen, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben, sollen daher künftig verpflichtet werden, der Kindesschutzbehörde Meldung zu erstatten, wenn sie begründeten Anlass zur Annahme haben, dass das Wohl eines Kindes und damit seine Entwicklung gefährdet sein könnte. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung geschickt.