Bundesrat setzt revidierte Verordnung über den Verkehr mit Abfällen in Kraft
Bern, 18.12.2013 - An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die revidierte Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) gutgeheissen und auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt. Diese Verordnung regelt den Umgang mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen. Sie wurde revidiert, damit künftig Entsorgungsunternehmen Abfälle auch am Standort des Betriebes, der sie abgibt, übernehmen können. Zudem sind Exporteure von Abfällen künftig verpflichtet, eine finanzielle Sicherheitsleistung der Entsorgungskosten zu hinterlegen.