Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 27. Januar 2014

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Soforthilfefonds wird geschaffen

Bern, 27.1.2014 - Die Kantone sollen mit Lotteriegeldern in der Höhe von 5 Millionen Franken zur Einrichtung eines Soforthilfefonds für Betroffene früherer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen beitragen. Dies empfehlen die Präsidenten der zuständigen Direktorenkonferenzen SODK und FDKL in einem Schreiben an die Kantonsregierungen. Dieser Fonds wird von der Glückskette verwaltet werden.