Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Soforthilfefonds wird geschaffen
Bern, 27.1.2014 - Die Kantone sollen mit Lotteriegeldern in der Höhe von 5 Millionen Franken zur Einrichtung eines Soforthilfefonds für Betroffene früherer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen beitragen. Dies empfehlen die Präsidenten der zuständigen Direktorenkonferenzen SODK und FDKL in einem Schreiben an die Kantonsregierungen. Dieser Fonds wird von der Glückskette verwaltet werden.