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Veröffentlicht am 29. Januar 2014

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Runder Tisch legt Kriterien der Soforthilfe fest

Bern, 29.1.2014 - Die Aufarbeitung fürsorgerischer Zwangsmassnahmen kommt weiter voran: Ab Sommer wird der Runde Tisch für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen Gesuche für Soforthilfe entgegennehmen können. Im Herbst sollen die ersten Betroffenen Soforthilfe aus dem von der Glückskette verwalteten Fonds bekommen. Der Runde Tisch hat am Mittwoch an seiner dritten Sitzung in Bern die Kriterien für solche Leistungen festgelegt. Er befasste sich zudem mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen.