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Veröffentlicht am 13. Februar 2014

Anpassung der Rechtsgrundlage für Internet-Domains – Eröffnung der Anhörung

Biel/Bienne, 13.2.2014 - In Zukunft dürfte die Verwaltung der Internet-Domain-Namen ".ch" und ".swiss" in einer separaten Verordnung geregelt werden. Das BAKOM ruft die betroffenen Kreise dazu auf, zum Entwurf der neuen Verordnung über die Internet-Domains (VID) Stellung zu nehmen. Die Anhörung umfasst auch Änderungen in der Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV), in der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) und in der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV). So soll beispielsweise die Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang in der Grundversorgung verdoppelt werden. Weiter sollen die Preisangaben für Angebote im Internet verbessert und es soll sichergestellt werden, dass Anrufe auf 0800er-Nummern immer kostenlos sind, unabhängig vom Anschluss oder dem Abonnement des Anrufers. Stellungnahmen können bis am 17. April 2014 eingereicht werden.