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Veröffentlicht am 19. Februar 2014

Vorübergehende Wiedereinführung der Visumspflicht wird möglich

Bern, 19.2.2014 - Der Bundesrat hat die Übernahme einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zur Einführung eines Aussetzungsmechanismus im Visumsbereich verabschiedet. Die neue Bestimmung erlaubt es, die Visumsbefreiung eines Drittstaates vorübergehend aufzuheben, wenn ein Schengen-Staat stark unter den negativen Folgen der Visumsliberalisierung leidet. Dazu gehört namentlich die Einreise einer hohen Anzahl irregulärer Migrantinnen und Migranten oder Asylsuchender mit ungenügenden Asylgründen in ihr Hoheitsgebiet.