Kulturgüter an Italien zurückerstattet
Bern, 6.3.2014 - Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat am letzten Dienstag italienischen Polizeibeamten die restlichen von insgesamt 4536 Kunstgegenständen und archäologischen Funden übergeben. Damit konnte dank der engen und guten Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden ein jahrelanges Rechtshilfeverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Der Fall bezeugt den Willen der Schweiz, nicht als Hort und Drehscheibe des illegalen Kulturgüterhandels missbraucht zu werden.