Freier von 16- bis 18-jährigen Prostituierten werden künftig bestraft
Bern, 7.3.2014 - Wer gegen Entgelt sexuelle Dienste Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nimmt, macht sich künftig strafbar. Der Bundesrat hat diese und weitere Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) auf den 1. Juli 2014 in Kraft gesetzt. Die Schweiz verbessert damit den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Sie kann zudem der entsprechenden Europaratskonvention beitreten. Diese tritt für die Schweiz gleichzeitig mit den Änderungen des StGB in Kraft.