Preisberechnung für die Nutzung eines Telekomnetzes
Bern, 14.3.2014 - Die Telekomanbieter sollen für den Zugang zum Netz der Swisscom kostenorientierte Preise bezahlen, die auf einem zeitgemässen Berechnungsmodell basieren. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) revidiert, weil der Kostenberechnung von entbündelten Kupferanschlussleitungen (letzte Meile) moderne Technologien zugrunde gelegt werden müssen. Die revidierte FDV tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.