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Veröffentlicht am 14. März 2014

Widerrufsrecht bei Telefonverträgen und beim Online-Handel

Bern, 14.3.2014 - Der Bundesrat begrüsst die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts von 14 Tagen bei Telefon- und Fernabsatzverträgen. Dies hat er am Freitag in seiner Stellungnahme zu einer Parlamentarischen Initiative festgehalten. Die Möglichkeit des Widerrufs soll die Konsumentinnen und Konsumenten bei Telefonverträgen sowie beim Versand- und Online-Handel besser schützen.