BAV legt branchenübliche Arbeitsbedingungen für Bus-Chauffeure fest
Bern, 31.3.2014 - Busbetriebe des öffentlichen Verkehrs, die im Auftrag von Bund, Kantonen oder Gemeinden unterwegs sind, müssen die Arbeitsbedingungen der Branche einhalten. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat als Mindeststandard einen Einstiegslohn für Busfahrerinnen und Busfahrer ohne Berufserfahrung (Fahrausweis D) von 58'300 Franken pro Jahr festgelegt.