Heilmittelgesetzgebung: Anpassung des bilateralen Vertragsverhältnisses mit Liechtenstein
Bern, 23.5.2006 - Die Schweiz und Liechtenstein haben die bilaterale Ergänzungsvereinbarung betreffend die Geltung der schweizerischen Heilmittelgesetzgebung in Liechtenstein über die Zulassung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen ab 1. Juni 2006 für drei Jahre verlängert. Diese Vereinbarung war vor einem Jahr aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs abgeschlossen worden, um wirtschaftliche Nachteile für Unternehmen, welche Arzneimittelzulassungen beim Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic beantragen, zu vermeiden.