Kinder und wehrlose Menschen schützen: Neues Tätigkeitsverbot in Kraft gesetzt
Bern, 9.4.2014 - Minderjährige und andere schutzbedürftige Menschen werden in Zukunft dank einem umfassenden Tätigkeitsverbot sowie einem Kontakt- und Rayonverbot besser vor einschlägig vorbestraften Tätern geschützt. Der Bundesrat hat am Mittwoch diese Änderungen des Strafgesetzbuches auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt, nachdem die Referendumsfrist am 6. April 2014 unbenutzt abgelaufen ist.