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Veröffentlicht am 25. April 2014

Tag gegen Lärm 2014: Die Lärmbekämpfung muss auch nach Ablauf der Sanierungsfristen weitergehen

Bern, 25.4.2014 - In der Schweiz laufen die gesetzlichen Fristen für die Lärmsanierungen der Strassen in den Jahren 2015 bzw. 2018 aus. Übermässige Lärmimmissionen von Strassen werden aber vielerorts über diese Termine hinaus weiterbestehen. Die zunehmende Zersiedelung und Urbanisierung in der Schweiz und die stetig steigenden Mobilitätsansprüche beim privaten Verkehr auf der Strasse erfordern auch in Zukunft eine konsequente Bekämpfung des Strassenlärms. Dazu sind vermehrt Massnahmen an der Quelle sowie Anreizsysteme notwendig, die derartige Massnahmen zur Umsetzung bringen. Aber auch eine zukunftsorientierte, integrale Raumordnungspolitik, welche die Interessen der baulichen Verdichtung in den Zentren mit dem Schutz vor Lärm verbindet, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten.