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Veröffentlicht am 30. April 2014

Altlastensanierung: Hürden für die Gewährung von Abgeltungen gesenkt

Bern, 30.4.2014 - Damit den Kantonen Abgeltungen für die Sanierung belasteter Standorte gewährt werden können, muss derzeit die Bedingung erfüllt sein, dass seit dem 1. Februar 1996 keine Abfälle mehr auf den betreffenden Standorten abgelagert wurden. Diese Frist soll nun um fünf Jahre hinausgeschoben werden, nämlich bis zum 1. Februar 2001. Der Bundesrat hat am 30. April 2014 einem dahingehenden Vorschlag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) zugestimmt. Diese Lockerung der Voraussetzungen für die Abgeltungsgewährung dürfte die Sanierung problematischer Standorte beschleunigen.