Erosionsschutz: Anpassungen bei den ÖLN-Bestimmungen
Bern, 15.5.2014 - Mit der Agrarpolitik 2014 - 2017 treten auf 2015 neue Bestimmungen beim ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) in Kraft. So gilt u.a. bereits das erstmalige Auftreten von Erosion als Verstoss gegen die ÖLN-Richtlinien. Dies hat bei den bäuerlichen Organisationen Unverständnis und Verunsicherung ausgelöst. Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW ist deshalb auf Vertreter des Schweizer Bauernverbands und verschiedene Produzentenorganisationen zugegangen. Konstruktive Diskussionen haben statt gefunden. Das BLW anerkennt, dass die neue Regelung in der Praxis nicht einfach umsetzbar ist und ist zu Anpassungen bereit: Bis Ende 2016 erfolgen keine Beitragskürzungen aufgrund der neuen Regelung zur Erosion. Die Zeit wird genutzt um praxisrelevante Erfahrungen zu sammeln und wo nötig Anpassungen der Regelung zu erarbeiten. Vertreter der Branchen werden in die Arbeiten einbezogen.