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Veröffentlicht am 21. Mai 2014

Kostentragungspflicht der Bilanzgruppen soll gesetzlich verankert werden

Bern, 21.5.2014 - Der Bundesrat befürwortet die parlamentarische Initiative 13.467, mit der die Kostentragungspflicht der Bilanzgruppen für die Ausgleichsenergie gesetzlich verankert werden soll. In seiner Stellungnahme zur neuen Gesetzesverordnung kommt der Bundesrat zum Schluss, dass durch die explizite Nennung der Kostenpflichtigen für Ausgleichsenergie im Stromversorgungsgesetz (StromVG) Rechtssicherheit für die seit 2009 gängige Praxis geschaffen werde.