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Veröffentlicht am 28. Mai 2014

Personenfreizügigkeit: Übergangsfrist für Bulgarien und Rumänien verlängert

Bern, 28.5.2014 - Der Bundesrat hat heute beschlossen, die vorübergehenden Einschränkungen für bulgarische und rumänische Arbeitskräfte um zwei Jahre zu verlängern. Der Inländervorrang, die Kontingente sowie die Kontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen werden demnach aufrechterhalten. Die letzte Verlängerung der Übergangsfrist gilt gestützt auf das Protokoll II zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU bis zum 31. Mai 2016. Damit schöpft die Schweiz das vollständige Übergangsregime für Rumänien und Bulgarien aus. Die Verlängerung wahrt die Kontinuität der Entscheide des Bundesrates der letzten Jahre in Bezug auf die schrittweise Öffnung des schweizerischen Arbeitsmarkts für die neuen EU-Mitgliedstaaten.