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Veröffentlicht am 31. Mai 2006

Sterbehilfe: Geltendes Recht durchsetzen; Bundesrat nimmt Kenntnis von Sterbehilfe-Bericht

Bern, 31.5.2006 - Der Bundesrat hat am Mittwoch den Bericht „Sterbehilfe und Palliativmedizin – Handlungsbedarf für den Bund?“ zur Kenntnis genommen, der die von einer Motion der Rechtskommission des Ständerates aufgeworfenen Fragen abklärt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass mögliche Missbräuche in der Suizidhilfe durch die konsequente Anwendung und Durchsetzung des geltenden Rechts insbesondere von Seiten der Strafverfolgungsbehörden verhindert werden müssen. Im Bereich der Sterbehilfe sind prinzipiell keine weiteren gesetzlichen Regelungen notwendig. Gestützt auf den Bericht des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) empfiehlt er dem Parlament, auf eine Revision der einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches sowie auf den Erlass eines Gesetzes über die Zulassung und Beaufsichtigung von Suizidhilfeorganisationen zu verzichten.