Massnahmen zur Verhinderung von Über- und Unterversorgung
Bern, 20.6.2014 - Die Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, im ambulanten Bereich eine optimale Gesundheitsversorgung zu erreichen und sowohl eine Überversorgung, als auch eine Unterversorgung in ihrem Gebiet zu verhindern. Dabei müssen die Kantone die betroffenen Kreise in den Entscheidungsprozess einbeziehen und sich an Qualitätskriterien orientieren. Der Bundesrat schlägt vor, das Krankenversicherungs-gesetz entsprechend anzupassen. Der Vorschlag basiert auf Diskussionen mit den wichtigsten Akteuren und geht am 20. Juni 2014 in die Vernehmlassung.