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Veröffentlicht am 20. Juni 2014

Zugang zum Strafregister wird erweitert, der Datenschutz gestärkt

Bern, 20.6.2014 - Um den veränderten Sicherheitsbedürfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden, will der Bundesrat künftig mehr Behörden Zugang zu Daten im Strafregister gewähren.. Mit verschiedenen Arten von Auszügen wird allerdings sichergestellt, dass die Behörden nur jene Daten sehen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen. Gleichzeitig wird auch der Datenschutz verbessert, indem Privatpersonen Auskunft über sie betreffende Abfragen von Behörden verlangen können. Zudem werden die behördlichen Kontrollen der Datenbearbeitung verstärkt. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zum Strafregistergesetz verabschiedet.