Bundesrat präsentiert das Konzept zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels
Bern, 20.6.2014 - Der Bundesrat hat am Freitag das Konzept zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zur Zuwanderung verabschiedet. Er hält darin fest, wie er die Höchstzahlen und Kontingente festlegen will, mit denen die Zuwanderung in die Schweiz ab Februar 2017 gesteuert wird. Der Bundesrat wird sich dabei nicht nur auf Bedarfsmeldungen der Kantone stützen, sondern auch auf die Analysen eines beratenden Gremiums. Auch die Sozialpartner werden einbezogen. Kontingentiert werden alle Bewilligungsarten ab vier Monaten Dauer. Damit die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts gedeckt werden können, soll das Potenzial der Arbeitskräfte im Inland gefördert und besser ausgeschöpft werden. Dies hält der Bundesrat in seinem Konzept zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung fest. Mit dem Konzept, das er am Freitag verabschiedet hat, legt der Bundesrat wichtige Eckwerte für die Gesetzesvorlage fest, die Ende Jahr folgen wird.