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Veröffentlicht am 24. Juni 2014

Die NKVF veröffentlicht ihren vierten Tätigkeitsbericht

Bern, 24.6.2014 - Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute ihren vierten Tätigkeitsbericht. Die Kommission führte auch im letzten Jahr Besuche in unterschiedlichen Einrichtungen des Freiheitsentzuges durch und begleitete im Rahmen des ausländerrechtlichen Vollzugsmonitorings zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg. Einen besonderen Fokus richtete sie auf die Einzelhaft in Hochsicherheitsabteilungen und den Vollzug stationärer therapeutischer Massnahmen nach Art. 59 Abs. 3 StGB. Im Vordergrund stand dabei die Verhältnismässigkeit der grundrechtlichen Einschränkungen, denen Personen im Rahmen dieser Haftformen unterliegen.