Berufliche Grundbildung: Neue Altersgrenze und Begleitmassnahmen für gefährliche Arbeiten
Bern, 25.6.2014 - Jugendliche Lernende beginnen mit dem HarmoS-Konkordat ihre berufliche Grundbildung vermehrt bereits mit 15 Jahren. Deshalb hat der Bundesrat am 25. Juni 2014 die Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten in der Grundbildung von 16 auf 15 Jahre beschlossen. Die Senkung des Mindestalters geht neu einher mit begleitenden Massnahmen für die Gesundheit und Sicherheit der Lernenden.