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Veröffentlicht am 27. Juni 2014

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Finanzdienstleistungs- und zum Finanzinstitutsgesetz

Bern, 27.6.2014 - Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) eröffnet. Das FIDLEG regelt die Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten. Das FINIG sieht eine differenzierte Aufsichtsregelung für Finanzinstitute vor. Die Vernehmlassung dauert bis 17. Oktober 2014.