Fernmeldeüberwachung: Hohe gesetzliche Hürden schützen Grundrechte
Bern, 1.7.2014 - Wenn es um die Aufklärung von schweren Straftaten geht, gibt es ein grosses öffentliches Interesse, dass die Polizei auch Informationen zum Telefon- oder Mailverkehr auswerten kann. Dasselbe gilt, wenn es um die Suche nach vermissten Menschen in Not geht. Weil der Gesetzgeber die Verwendung gespeicherter Daten durch hohe gesetzliche Hürden einschränkt, ist auch der damit verbundene Eingriff in die Grundrechte gerechtfertigt. Das ist der Kern der Begründung, mit welcher der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) die Gesuche von sechs Mitgliedern der Digitalen Gesellschaft Schweiz ablehnt.