GPK-Bericht zur Personenfreizügigkeit: Stellungnahme des Bundesrates
Bern, 15.8.2014 - Ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) vom 4. April 2014 empfiehlt neun Massnahmen, um das Aufenthaltsrecht von Ausländerinnen und Ausländer unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) besser zu kontrollieren. In seiner Stellungnahme verweist der Bundesrat auf die laufenden Arbeiten zu den Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung, die seit dem 2. Juli in der Vernehmlassung sind. Weiter sind die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Artikels 121a der Bundesverfassung abzuwarten.