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Veröffentlicht am 15. August 2014

GPK-Bericht zur Personenfreizügigkeit: Stellungnahme des Bundesrates

Bern, 15.8.2014 - Ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) vom 4. April 2014 empfiehlt neun Massnahmen, um das Aufenthaltsrecht von Ausländerinnen und Ausländer unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) besser zu kontrollieren. In seiner Stellungnahme verweist der Bundesrat auf die laufenden Arbeiten zu den Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung, die seit dem 2. Juli in der Vernehmlassung sind. Weiter sind die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Artikels 121a der Bundesverfassung abzuwarten.