Neue Sonderbestimmung für Veranstaltungsdienstleistungsbetriebe
Bern, 20.8.2014 - Der Bundesrat hat am 20. August 2014 beschlossen, in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) eine neue Sonderbestimmung für Veranstaltungsdienstleistungsbetriebe einzuführen. Der neue Artikel 43a ArGV 2 ermöglicht diesen Betrieben beispielsweise bewilligungsfreie Nacht- und Sonntagsarbeit und nimmt damit Rücksicht auf die spezifischen Bedürfnisse der Branche. Die Revision tritt per 15. September 2014 in Kraft.