Bargelddienstleistungen: Post gewährleistet Erreichbarkeit
Biel/Bienne, 28.8.2014 - Die Schweizerische Post AG hat 2013 sichergestellt, dass die Bevölkerung ein Zahlungsverkehrskonto eröffnen und führen sowie Einzahlungen, Auszahlungen und Überweisungen vornehmen kann. Sie hat die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gemäss den gesetzlichen Vorschriften angeboten und die Erreichbarkeitsvorgaben des Bundesrates erfüllt. Dies ergab die Prüfung des Jahresberichtes über die Erfüllung des Grundversorgungsauftrags im Bereich der Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs. Den Bericht hat die Post zum ersten Mal dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) vorgelegt, das seit Inkrafttreten der neuen Postgesetzgebung die Aufsicht in diesem Gebiet wahrnimmt.