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Veröffentlicht am 9. September 2014

Anpassung der Altlasten-Verordnung: Tieferer Sanierungswert für Quecksilber

Bern, 9.9.2014 - Für mit Quecksilber belastete Standorte bei Haus- und Familiengärten soll der Sanierungswert gemäss Altlasten-Verordnung (AltlV) von 5 mg/kg auf 2 mg/kg gesenkt werden. Bei tieferer Belastung sind keine Gefährdungen für spielende Kinder zu erwarten und deshalb keine Nutzungseinschränkungen notwendig. Das BAFU hat am 9. September 2014 die Anhörung zur angepassten AltlV eröffnet.