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Veröffentlicht am 12. September 2014

Lockerung des Verbots von Ultraleichtflugzeugen

Bern, 12.9.2014 - Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Verbot von Ultraleichtflugzeugen teilweise aufzuheben. Die damit einhergehende Änderung der Luftfahrtverordnung erlaubt in eingeschränktem Mass neu den Betrieb solcher Luftfahrzeuge. Im Vordergrund stehen dabei Luftfahrzeuge mit Elektroantrieb.