Neue Melde- und Bewilligungspflicht für Dienstleistungserbringer im Garten- und Landschaftsbau
Bern, 19.9.2014 - Ausländische Dienstleistungserbringer, die im Garten- und Landschaftsbau tätig sind, müssen ihren Einsatz in der Schweiz künftig unabhängig von der Dauer des Einsatzes melden bzw. bewilligen lassen. Der Bundesrat hat heute entsprechende Verordnungsänderungen beschlossen. Er setzt damit eine der am 26. März 2014 beschlossenen Massnahmen zur weiteren Optimierung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen um.